Psychotherapie

Das Wort Psychotherapie stammt aus dem griechischen und bedeutet "Heilen durch die Seele".

Mittels psychologischer Verfahren, ohne Einsatz von Medikamenten, werden unter Anwendung anerkannter psychotherapeutischer Verfahren psychische und psychosomatische Krankheiten und Verhaltensstörungen behandelt.

Als ausgebildete Psychotherapeutin setze ich in meiner Praxis die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (auch  als psychodynamische Psychotherapie bezeichnet) als Einzeltherapie beim Erwachsenen ein. Die TfP zählt zu den psychoanalytischen Behandlungsmethoden. Sie kann ebenso wie die Verhaltenstherapie und Psychoanalyse als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe und der privaten Krankenversicherungen durchgeführt werden.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie orientiert sich an der analytischen Psychologie nach C.G. Jung. Sie sieht hinter den offensichtlichen Symptomen wie z.B. Angst oder psychosomatische Beschwerden tiefere und  komplexere Konflikte oder Probleme. Ziel der Therapie ist es, diese Konflikte bewusst werden zu lassen, so dass sie dann besser bewältigt werden können.





Balance, Fotograf:Spektral Design Fotolia.com

Einsatz findet diese Therapieform unter anderem bei:


Dauer der Therapie

Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie dauert in der Regel zwischen 1/2 bis 2 Jahre und die Behandlungstermine werden auf die individuelle Situation des Patienten abgestimmt. Das heißt sie finden nicht wie in der Psychoanalyse üblich mehrmals wöchentlich statt, sondern die Häufigkeit der Sitzungen wird den Bedürfnissen des Patienten angepasst. So kommt es in Krisenzeiten zu einer eher engmaschigen Terminvergabe, während die Zeitabstände in stabilen Situationen größer sein können. In der Regel findet wöchentlich eine Sitzung á  50 Minuten statt.

Vertrauen ist wichtig!

Aus diesem Grund finden zu Beginn der Therapie bis zu fünf probatorische Sitzungen / diagnostische Gespräche statt. In dieser Zeit können sich Patient und Therapeut näher kennen lernen und prüfen, ob Vertrauen zueinander gefasst werden kann und ob die gewählte Therapieform geeignet ist. Erst nach diesen Probesitzungen wird ein Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt, der in aller Regel auch mit einer bestimmten Sitzungszahl genehmigt wird.

Bei den Gesprächen sitzen sich Patient und Therapeut gegenüber.




Datum der letzten Änderung: 21.12.2010 | diese Seite drucken drucken

XHTML 1.0 valid   ||    CSS 2.1 valid