Psychotherapie
Das Wort Psychotherapie stammt aus dem griechischen und bedeutet "Heilen durch
die Seele".
Mittels psychologischer Verfahren, ohne Einsatz von Medikamenten, werden unter
Anwendung anerkannter psychotherapeutischer Verfahren psychische und
psychosomatische Krankheiten und Verhaltensstörungen behandelt.
Als ausgebildete Psychotherapeutin setze ich in meiner Praxis die
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
(auch als psychodynamische Psychotherapie bezeichnet) als
Einzeltherapie beim Erwachsenen ein. Die TfP zählt zu den psychoanalytischen
Behandlungsmethoden. Sie kann ebenso wie die Verhaltenstherapie und
Psychoanalyse als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe und
der privaten Krankenversicherungen durchgeführt werden.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie orientiert sich an der
analytischen Psychologie nach C.G. Jung. Sie sieht hinter den offensichtlichen
Symptomen wie z.B. Angst oder psychosomatische Beschwerden tiefere und
komplexere Konflikte oder Probleme. Ziel der Therapie ist es, diese Konflikte
bewusst werden zu lassen, so dass sie dann besser bewältigt werden können.
Einsatz findet diese Therapieform unter anderem bei:
- Lebenskrisen
- Panikstörungen
- Angsterkrankungen
- Erschöpfung, Burn-out
- affektiven Erkrankungen
- psychosomatischen Beschwerden
Dauer der Therapie
Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie dauert in der Regel zwischen
1/2 bis 2 Jahre und die Behandlungstermine werden auf die individuelle Situation
des Patienten abgestimmt. Das heißt sie finden nicht wie in der Psychoanalyse
üblich mehrmals wöchentlich statt, sondern die Häufigkeit der Sitzungen wird den
Bedürfnissen des Patienten angepasst. So kommt es in Krisenzeiten zu einer eher
engmaschigen Terminvergabe, während die Zeitabstände in stabilen Situationen
größer sein können. In der Regel findet wöchentlich eine Sitzung á 50
Minuten statt.
Vertrauen ist wichtig!
Aus diesem Grund finden zu Beginn der Therapie bis zu fünf probatorische Sitzungen / diagnostische Gespräche statt. In dieser Zeit können sich Patient und Therapeut näher kennen lernen und prüfen, ob Vertrauen zueinander gefasst werden kann und ob die gewählte Therapieform geeignet ist. Erst nach diesen Probesitzungen wird ein Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt, der in aller Regel auch mit einer bestimmten Sitzungszahl genehmigt wird.
Bei den Gesprächen sitzen sich Patient und Therapeut gegenüber.
Datum der letzten Änderung: 21.12.2010 | diese Seite drucken
